Direkt zum Seiteninhalt

Grundsätzliches - Rechtsanwalt Dr Kurt Kozak

Menü überspringen

Grundsätzliches



Nachstehend ein paar grundsätzlich wichtige Informationen zu meiner Tätigkeit:

  • Seit über 20 Jahren bin ich in Salzburg erfolgreich als Rechtsanwalt tätig. Neben der selbstverständlichen fachlichen Kompetenz zeichnen mich Einfühlungsvermögen und hoher persönlicher Einsatz aus. Viele Klienten greifen daher bereits seit Jahren immer wieder auf meine Dienste zurück und freue ich mich stets selbst, wenn ich ihnen helfen kann.  Ich kann Ihnen daher versichern, dass Sie bei mir gut aufgehoben sind, und helfe ich Ihnen gerne. Natürlich können Sie, bevor Sie eine ausführliche Beratung durch mich wahrnehmen, mit mir kurz über Ihr Anliegen telefonieren, wobei ich Ihnen anschließend entweder durch ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei oder auch per Videokonferenz (Z.B. per Zoom, Teams oder WhatsApp) nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung stehe.  


  • Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist darin meist auch der Baustein "Beratungsrechtsschutz" inkludiert. Damit übernimmt die Versicherung die Kosten einer kurzen Rechtsberatung allgemeinen Inhalts. Das wird von mir in der Beratung abgeklärt. Sie sollten daher die Polizze gleich zum Beratungsgespräch bereithalten.  Besteht ein aufrechter Beratungsrechtsschutz, dann ist meine Beratung innerhalb eines Zeitrahmens von ca. 20 Minuten für Sie kostenfrei und wird von mir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Besteht dieser nicht, werde ich Ihnen noch am Beginn der Beratung meine Kosten kalkulieren.

 

  • Der Weg zum Anwalt ist nicht der erste Schritt zu Gericht! Vorerst versuche ich stets, Ihre Anliegen im Korrespondenzweg durchzusetzen. Sollten Verhandlungen durch mich nicht zum Erfolg führen, werde ich Sie im Rahmen meiner Beratung darüber informieren, welche Chancen und Risken mit einem Weg zu Gericht für Sie verbunden sind und ob ein solcher Schritt überhaupt sinnvoll ist.  Eine umfassende, qualifizierte Beratung erspart oft einen Prozess.

 

  • Haben Sie ein Anwaltsschreiben oder die Mahnung eines Inkassobüros erhalten, dann bedenken Sie, dass der gegnerische Anwalt oder das Inkassobüro oftmals nur einseitig informiert wurde und Ihre Argumente nicht kennt. Hier hilft oft ein, aufgrund Ihrer Informationen verfasstes, sachliches Antwortschreiben, um Ihren Rechtsstandpunkt klarzulegen, den Gegner von weiteren  Schritten abzuhalten und Rechtssicherheit zu erhalten. Wurde Ihnen allerdings bereits ein Gerichtsschreiben, also eine Klage, ein Zahlungsbefehl oder gar schon eine Exekutionsbewilligung zugestellt, worin von Ihnen Leistungen gefordert werden, die sie glauben, nicht erbringen zu müsen, dann beachten Sie bitte, dass die Abwehr solcher Forderungen nur befristet möglich ist und daher grundsätzlich umgehend mit mir Kontakt aufzunehmen wäre.

 

  • Glauben Sie, Ihre eigenen Ansprüche nur mehr mit Hilfe der Gerichte durchsetzen zu können, besteht manchmal die Gefahr, dass Sie zwar gerichtlich obsiegen, aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit Ihres Gegners aber auf Ihren Kosten letztendlich "sitzen" bleiben. Hier stehen Mittel zur Verfügung, um derartige Gefahren schon frühzeitig zu erkennen, wie beispielsweise eine Abfrage in der Insolvenzdatei oder im Grundbuch der zuständigen Gerichte.

 

  • Selbst wenn ich Ihnen ein Gerichtsverfahren empfehlen oder ein solches durch Ihren "Gegner" bereits eingeleitet worden sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass dieses Verfahren auch mit einem Urteil "Im Namen der Republik" enden muss. Nicht nur die Richter, sondern auch ich als verantwortungsvoller Anwalt behalte Ihr Prozesskostenrisiko stets im Auge und werde Ihnen allenfalls auch zu einem Vergleich zu raten, der das Verfahren abkürzt, ein mögliches Ergebnis vorwegnimmt oder ein Ergebnis erzielt, in dem Sie Ihre  Ansprüche zumindest teilweise durchsetzen können und besondere Härten vermieden werden.

 

  • Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann ich ihnen dazu nur raten. Je nach Versicherung können Sie vierteljährlich oder sogar monatlich eine für Sie kostenlose, kurze Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Baustsein "Beratungsrechtsschutz" eingeschllossen haben. Je nach Umfang des Versicherungsvertrags nimmt Ihnen die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens ab, sodass Sie also - zumindest weitestgehend - weder Ihren eigenen Anwalt, noch den gegnerischen Anwalt oder Gerichtskosten bezahlen müssen, auch wenn Sie Ihre Ansprüche einmal nicht oder nur teilweise durchsetzen können. Achten Sie in jedem Fall beim Abschluss einer Versicherung auf die Vereinbarung der freien Anwaltswahl, damit Sie auch den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen können.


  • Meine Vertretung erfolgt grundsätzlich entgeltlich. Basis für die Berechnung meines Honorars sind die allgemeinen Honorarkriterien (AHK) für Rechtsanwälte, mit welchen der Österreichische Rechtsanwaltskammertag angemessene Honorare für anwaltliche Leistungen festgelegt hat. Meine Leistungen in zivilgerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren sowie als Privatbeteiligtenvertreter im Strafverfahren werden durch das Rechtsanwaltstarifgesetz geregelt. Demnach sind die Kosten meines Einschreitens nicht von einem bestimmten Ergebnis abhängig sondern ausschließlich von Art und Umfang meiner Tätigkeit. Vor jeder Beauftragung informiere ich Sie über die voraussichtlichen Kosten, wobei diese stets nur annäherungsweise prognostiziert werden können, da sie von sehr vielen Faktren abhängig sind, insbesondere vom Umfang von Beweisaufnahmen, Einschaltung von Sachverständigen, Anzahl der erforderlichen Verhandlungen und letztlich, wie viele Instanzen zur Rechtsdurchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bemüht werden müssen.


  • Sobald Sie mir Vollmacht erteilt haben, bedenken sie, dass direkte Kontaktaufnahmen durch oder von jeweiligen Prozessgegnern mit mir unbedingt zuvor abgesprochen werden müssen. Erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit ist in hohem Maße auch von Verhandlungsgeschick und Verhandlungstaktik abhängig, was koordiniertes Vorgehen von Anwalt und Mandanten zwingend erfordert. Direkte Kontaktaufnahme durch einen gegnerischen Anwalt ohne meine Zustimmung wäre standeswidrig, worüber ich daher umgehend zu verständigen wäre.


  • Sollte mein Einschreiten nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, werde ich Sie am Beginn meiner Tätigkeiten um ein Honorarakonto ersuchen. Je nach Dauer der Beauftragung werde ich entwerder weitere Akonti einfordern oder Zwischenabrechnungen legen. Bei vollständigem Obsiegen haben sie Anspruch auf Prozesskostenersatz durch Ihren Prozessgegner und werde ich sodann um deren Einbringlichkeit bemüht sein. Je nach Ergebnis erhalten sie sodann geleistete Akonti zurück bzw. rechne ich diese auf meine unberichtigten Ansprüche an.  




Impressum: Dr. Kurt Kozák, Hans-Woerle-Weg 2, 5302 Henndorf a.W.
Zurück zum Seiteninhalt